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  • L'ACTU DES VAPEURS

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Eine Motion fordert den Bund auf, die Belle-Époque-Flotten langfristig zu unterstützen

Die Erhaltung der Belle-Époque-Flotte der CGN könnte zunehmend zu einer nationalen Angelegenheit werden.

Die Helvétie wartet seit 2002 auf eine umfassende Renovierung

Eine im Nationalrat eingereichte Motion fordert den Bund auf, sich am umfassenden Renovierungs- und Unterhaltsprogramm für die acht historischen Schiffe auf dem Genfersee zu beteiligen. Der von 103 Ratsmitgliedern mitunterzeichnete Vorstoss eröffnet zudem die Möglichkeit, eine ähnliche Regelung auf die anderen historischen Schiffsflotten der Schweiz auszuweiten. Die Motion 26.4243 wurde am 24. September 2026 von der Genfer Nationalrätin Estelle Revaz (SP) eingereicht und trägt den Titel «Belle-Époque-Flotte der CGN: Ein aussergewöhnliches Schweizer Kulturerbe bewahren».

Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um eine Beteiligung des Bundes am umfassenden Renovierungs- und Unterhaltsprogramm der Belle-Époque-Flotte der Compagnie générale de navigation sur le lac Léman (CGN) zu ermöglichen.

Die Motion wurde von 103 weiteren Mitgliedern des Nationalrats aus verschiedenen Parteien mitunterzeichnet.

Ein Kulturerbe von nationaler Bedeutung

Der Vorstoss stützt sich auf den besonderen kulturhistorischen Wert der Belle-Époque-Flotte auf dem Genfersee. Ihre acht zwischen 1904 und 1927 in der Schweiz gebauten Schaufelraddampfer stehen seit 2011 unter Denkmalschutz des Kantons Waadt und sind als Kulturgüter von nationaler Bedeutung anerkannt.

Der Bund beteiligt sich bereits an bestimmten Renovierungsarbeiten, und im Rahmen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz sind finanzielle Unterstützungen möglich. Die Motion möchte jedoch einen Schritt weitergehen und eine Beteiligung des Bundes am langfristigen Renovierungsprogramm der Flotte ermöglichen, gemeinsam mit den Kantonen und privaten Partnern.

Die Frage ist auf dem Genfersee derzeit besonders aktuell. Mehrere grosse Schiffe benötigen umfangreiche Arbeiten oder warten auf eine umfassende Renovierung, während die La Suisse, die seit Juni 2025 ausser Betrieb ist, voraussichtlich erst 2028 wieder in Fahrt kommen wird.

Ein Vorstoss, der die ganze Schweiz betreffen könntee

Die Tragweite der Motion beschränkt sich jedoch nicht auf den Genfersee. Der Text sieht ausdrücklich vor, dass die Regelung auf andere historische Schiffsflotten auf Schweizer Seen ausgeweitet werden könnte, sofern vergleichbare Renovierungsprogramme umgesetzt werden.

Dabei werden insbesondere der Thunersee, der Brienzersee, der Zürichsee, der Vierwaldstättersee, die Drei-Seen-Region und der Bodensee genannt. Die Motion wirft damit die Frage nach einem stärker koordinierten Ansatz auf nationaler Ebene auf, um dieses schwimmende Kulturerbe zu erhalten.

Die Einreichung der Motion bedeutet allerdings noch nicht, dass sich der Bund an der Finanzierung der Renovierungsarbeiten beteiligen wird. Damit die Motion für den Bundesrat verbindlich wird, muss sie von beiden Kammern des Parlaments angenommen werden.

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